Die Grundfähigkeitsversicherung - Ihre leistungsstarke Absicherung
Ihre Gesundheit und Arbeitskraft sind sicherlich das wichtigste Kapital, das Sie im Leben besitzen. Nicht auszudenken, was ein Verlust Ihrer grundlegenden Fähigkeiten bedeuten kann - wenn nicht wenigstens die möglichen finanziellen Folgen abgesichert sind. Schließlich ist ein körperlicher Schaden bereits ein tiefer Einschnitt in Ihre Existenz. Mit der Grundfähigkeitsversicherung (GFV) können Sie sich jetzt wirksam gegen schwerwiegende Risiken des täglichen Lebens versichern.
Das Besondere: Beim Verlust von Grundfähigkeiten wie etwa Sehen, Gehen oder Hören für mindestens 12 Monate (siehe Fähigkeitenkatalog), erhalten Sie eine monatliche Rente, deren Höhe bei Abschluss festgelegt wurde. Die Beurteilungskriterien sind äußerst transparent definiert und auch in der Absicherung klar gestaltet.
Im Unterschied zu vielen Berufsunfähigkeitsprodukten der Wettbewerber erhalten Sie diese Rente auch, wenn Sie bzw. die versicherte Person nach Anerkennung der Leistungspflicht sofort oder im weiteren Lebensverlauf wieder eine berufliche Tätigkeit ausüben. Damit hat jeder - vor allem auch Kinder und Jugendliche - die Möglichkeit, sein Leben auch nach dem Schicksalsschlag wieder aufzubauen, ohne auf die Absicherung durch die Grundfähigkeitsrente zu verzichten.
Die Zukunft Ihres Nachwuchses - kinderleicht abzusichern
Der erste Schrei. Das erste Lächeln. Und der erste Schritt auf wackligen Beinen. Willkommen im neuen Leben als Eltern. Doch je älter ein Kind wird, desto mehr Gefahrenmomente, Risikopotentiale und finanzielle Anforderungen bringt der Alltag. Gewiss - gegen Krankheiten ist das Kind über die Eltern versichert. Aber was ist mit möglichen langfristigen Folgen wie etwa Behinderung? Was ist mit Unfällen? Was passiert, wenn ein Kind beim Spielen vom Baum fällt und sich ernsthaft verletzt - mit schlimmen Auswirkungen auf das weitere Leben? Die Grundfähigkeitsversicherung hilft, Kinder ab 6 Jahren gegen Folgen von Unfällen oder Erkrankungen konsequent abzusichern. Bei Verlust von elementaren Fähigkeiten wie Hören, Sehen, Gehen und 11 weiteren schweren Beeinträchtigungen erhält die versicherte Person eine monatliche Rente. Für Kinder ist nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung vorgesehen. Die Police bzw. Rente läuft auch nach Volljährigkeit des Kindes weiter, selbst wenn dieses später einem Beruf nachgeht.
Eine Beeinträchtigung besteht, wenn Ihr Kind in Folge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, mindestens eine der im Fähigkeitenkatalog-Kinder unter (A) oder drei der im Fähigkeitenkatalog-Kinder unter (B) beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.
Eine Beeinträchtigung wird ebenso anerkannt, wenn Ihrem versicherten Kind in der gesetzlichen oder in einer diese ersetzenden privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (nach dem Stand im Jahre 2003) zuerkannt wurde.
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