Seit dem 01.01.2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird: die so genannte
Basis- oder Rürup-Rente. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) können unter bestimmten Voraussetzungen bis
zu 20000 € / 40000 € p.a. (Ledige / Verheiratete) in geförderte Vorsorgelösungen investiert werden. Bislang waren die steuerwirksamen Vorsorgeaufwendungen auf 5069 € pro Person begrenzt.
Derzeit sind 64 % der Beiträge abzugsfähig. Dieser % - Satz steigt jährlich um 2 %. Ab dem Jahr 2025 sind die Beiträge zu 100 % absetzbar.
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