Pflege - das häufig unterschätzte Risiko
Kinder und Schwiegerkinder haften für ihre Eltern!
Für Schwiegerkinder gilt das u. U. auch noch nach der Scheidung!
 
Fünf Jahre Pflege im Heim, und Ihr Eigenheim oder Erbe ist verbraucht !!!!
Jeder dritte Pflegebedürftige wird zum Sozialfall !!!
Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt fast 100 Monate!!!
Die Pflegeversicherung:
Wir empfehlen Ihnen eindringlich eine ergänzende Pflegerentenversicherung oder eine entsprechende Pflegetagegeldversicherung, die ihr Erbe bzw. Ihr Vermögen wirksam vor den Unterhaltsansprüchen des Sozialamtes schützt.
Wird ein Mensch Pflegebedürftig und das Sozialamt muß die Pflege zahlen, hat das Sozialamt das Recht , Schenkungen - auch Immobilien - innerhalb von 10 Jahren zurück zu fordern. Ihr gemeinsames Haus wird mit einer Sicherungshypothek belastet. Reicht das nicht aus, können Ihre Kinder bis zu 30 Jahre in Regress genommen werden (§ 1601 BGB, Unterhaltspflicht in gerader Linie, § 94 SGB XII, Sozialhilfeträger können Kinder in Regress nehmen).
Wir bieten alle Formen der privaten Pflegeversicherung - selbst für schon pflegebedürftige Personen bieten wir Lösungen an.
Für Personen für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich oder zu teuer ist: Ihnen empfehlen wir die Pflegerente mit der kürzesten Laufzeit von 12 Jahren, damit Ihre Anwartschaft schnellst möglich erfüllt wird.
Warten Sie nicht auf das Problem, sorgen Sie vor und nutzen Sie unsere Beratungsanfrage !
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