Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinne erhalten ab dem 01.01.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufunfähigkeitsschutz mehr. Außerdem wird bei den über 40jährigen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.
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